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Bei einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren kann eine Berufsunfähigkeit vorliegen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss in diesem Fall eine monatliche Rente zahlen. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 7 U 199/12).
Dem Betroffenen mit untypischen Beschwerden wurde zunächst Simulation vorgeworfen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlte nicht. Eine Klage vor dem Landgericht Wiesbaden scheiterte. Die Beschwerden entsprächen nicht den objektiven Befunden, urteilte das Gericht auf der Grundlage mehrerer Gutachten. Auf psychiatrischem Gebiet blieb demnach unklar, ob ein bewusstseinsnaher, willentlicher Prozess vorliege oder aber unbewusste Mechanismen die Schmerzverarbeitung bestimmten.
Das Oberlandesgericht verurteilte die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen zur Zahlung einer monatlichen Rente. Ein neues Gutachten zeigte, dass durchaus körperlich objektiv nachweisbare Beeinträchtigungen im Umfang von 40 Prozent feststellbar sind. Es liege eine „chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren“ vor, mit Leistungseinbußen von mehr als 50 Prozent im zuletzt ausgeübten Beruf.
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