Hier finden Sie tagesaktuell die DATEV Infothek. Außerdem bieten wir Ihnen in unserem Archiv die Möglichkeit, eine umfangreiche Datenbank für Recherchen zu nutzen.
Wenn in einer Schönheitsreparaturklausel geregelt ist, dass der Mieter die Innentüren “streichen” soll, ist damit nicht “ölen” gemeint. Der Mieter ist daher nicht zum Abbeizen und Ölen der Zimmertüren verpflichtet. So entschied das Landgericht Berlin (Az. 65 S 292/20).
Mieter einer Altbauwohnung sollten nach Mietvertragsende die abgeschliffenen Zimmertüren ölen. Nach der Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag war das “Streichen der Innentüren” geschuldet. Die Mieter hielten aufgrund dessen nur ein Streichen der Türen in weißer Farbe für erforderlich. Die Vermieterin sah dies anders und klagte.
Das Landgericht Berlin gab – ebenso wie die Vorinstanz – den Mietern Recht. Die Vermieterin könne nicht verlangen, dass die Zimmertüren geölt werden müssen. Eine solche Verpflichtung lasse sich nicht mit dem Wortlaut der vorliegenden Schönheitsreparaturklausel in Übereinstimmung bringen. Ein Ölen sehe die Klausel nicht vor. Es sei üblich, dass Zimmertüren in einem Altbau einen weißen Farbanstrich haben. Wenn der Vermieter eine Abweichung vom Üblichen wolle, müsse er dies dem Mieter zumindest mitteilen. Ohne eine solchen Hinweis müsse kein Mieter erwarten, Zimmertüren abbeizen und ölen zu müssen.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Rehder. Pedde & Partner Steuerberater
| Paulistr. 10 |
| +49(0)211-9955777 |
| +49(0)211-7184907 |
|
Rehder. Pedde & Partner Steuerberater
| Hochfeldstraße 115 |
| +49(0)2066-99840 |
| +49(0)2066-998448 |
|
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn "Drittanbieter-Inhalte" aktiviert sind.